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                                Trinkwasser für Generationen


RB Wasser und Hygiene bietet Fachkenntnisse und Lösungen im Bereich der Trinkwasserinstallation an, unter anderem:

  • Sichtung von Trinkwasseranlagen in Gebäuden zum Feststellen und der Behebung latenter Schwachstellen
  • Trinkwasseruntersuchungen in Zusammenarbeit mit einem akkreditierten Labor nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
  • Erstellen von Gefährdungsanalysen nach §16 Abs.7 TrinkwV. 2001
  • Legionellen-Präventions-Produkte
  • Mikrobiologische Sanierung ihrer Trinkwasserleitungen im Rahmen der gültigen Trinkwasserverordnung


Der geprüfte Trinkwasserprobenehmer ist, durch die Einbindung ins Qualitätsmanagement eines nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 akkreditierten Labors, für die sachgemäße Entnahme von Trinkwasserproben geschult. Dadurch werden Fehler bei der Probeentnahme, sowie beim Transport der Wasserproben, vermieden. Durch das Qualitätsmanagement des akkreditierten Labors wird eine reibungslose Analyse des Trinkwassers garantiert.

Trinkwasserproben durch Eigenentnahme bieten keine Rechtssicherheit!


Bei Überschreitung des Maßnahmewertes 100KBE/100ml in einer oder mehreren Trinkwasserproben ist der Betreiber einer Trinkwasseranlage gesetzlich verpflichtet, dies dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Gesundheitsämter sind daraufhin angehalten laut §16 Abs. 7 TrinkwV. 2001 vom Betreiber der Trinkwasseranlage eine Gefährdungsanalyse erstellen zu lassen, welche mindestens Aufschluss darüber gibt, ob die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) eingehalten werden und welche Gefahr von der Trinkwasseranlage für die menschliche Gesundheit ausgeht.

Der Betreiber der Trinkwasseranlage ist für die Erstellung der Gefährdungsanalyse verantwortlich. Ihm ist es überlassen, wen er mit der Erstellung der Gefährdungsanalyse beauftragt. In jedem Fall sollte es sich um qualifizierte Sachkundige handeln.